Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages
Nadja Chytilek,
Physiotherapeutin
Tel.: +43 699/113 00 972
E-Mail: work@physiolounge.at
Praxis Standort:
Saarplatz 11/2A
1190 Wien
1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung
berechtigt ist.
Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose
• die Anzahl der Behandlungseinheiten und
• die verordnete Behandlung
beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer Physiotherapeutin ausschließlich zur Prävention in
Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden
bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer Physiotherapeutin sofort mit.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden
Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Ihre Physiotherapeutin hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer behandelnden Physiotherapeutin als
Wahltherapeuten und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif satzungsmäßigen Kostenzuschussan. Angaben zum zu erwartenden
KostenersatzKostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche
Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung.
Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der
Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihrer Physiotherapeutin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten,
zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihr Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen
Fragen der Behandlung.
Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …
• Wohin? –> Behandlungsziel
• Was? –> Maßnahmen der Behandlung
• Wann? –> Behandlungstermine
• Wie lange? –> Behandlungsdauer
• Wie
häufig? –> Behandlungsfrequenz
• Bis wann? –>
Behandlungsumfang
• Wie viel? –> Kosten der Behandlung
2.2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
• persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
• behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
• für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
• Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
• bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie
Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen
2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin
• Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über
die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
• Wissenschaft: Ihre
Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
• Selbstbestimmung: Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der
ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen
Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit IhrerPhysiotherapeutin
abzusprechen.
• Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon
ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt
als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden
diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen
Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der
aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2.4. Dokumentation
Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im
Eigentum Ihrer Physiotherapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die
Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeutin und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell
in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer Physiotherapeutin zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der Honorarliste.
3.2. Zahlungsmodus
Ihre Physiotherapeutin stellt Ihnen bei Ende der Behandlungsserie der ärztlichen Verordnung eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen
aus.
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrem Physiotherapeuten vereinbaren:
Zahlung mit Banküberweisung
Bezahlung mittels eines Bankomatzahlungsgerätes Sum up - die Transaktionsgebühr hat der Patient zu übernehmen/zahlen Barzahlung. Bezahlen Sie bar, ist der Betrag direkt nach jeder Behandlungseinheit zu zahlen. Bei Zahlung mittels Banküberweisung ist der
Gesamtbetrag der Behandlungsserie innerhalb von 14 Tagen nach Therapieende zu überweisen. Die dazu benötigten Daten entnehmen Sie bitte der Honorarnote. Geraten Sie mit der vereinbarten
Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht
entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf 10 €, für
die zweite Mahnung 25 € und für die dritte Mahnung auf 50 €.
Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen. Bei Missachten der dritten
Mahnung behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihre Physiotherapeutin ist Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden
Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den
aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihre Physiotherapeutin unterstützt Sie dabei durch gezielte
Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte
Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhält Ihre Physiotherapeutin den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihre Physiotherapeutin
darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin – Ihrer Physiotherapeutin mitzuteilen.
Andernfalls behält sich Ihr ePhysiotherapeutin das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung
zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine
Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Physiotherapeutin. Sowohl Ihnen als auch Ihrer Physiotherapeutin steht es darüber hinaus
frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihre Physiotherapeutin wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er der Meinung ist, dass die
Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer Physiotherapeutein die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint. Bei vorzeitiger Beendigung
gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar.
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der
tarifmäßigen
Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten
Behandlungen – und der von Ihrer Physiotherapeutin ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder
Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihre Physiotherapeutin berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den
Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres
Sozialversicherungsträgers
gegeben werden.
8. Datenschutz
Ihre Therapeut verpflichtet sich dem vertraulichen, sorgfältigen und sensiblen Umgang mit Ihren
personenbezogenen Daten. Dabei werden diese nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nach dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG)
verarbeitet.
9. Wertgegenstände
Ihre Physiotherapeutin übernimmt bei Verlust Ihrer Wertgegenstände keine Haftung. Es wird daher empfohlen nur notwendige Gegenstände
mitzunehmen.
10. Haftung
Die Haftung des Physiotherapeuten für entstandene Schäden, die aufgrund von Nichteinhaltung und Nichtbeachtung der AGBs oder durch eigenes Verschulden seitens des Kunden/ Patienten entstehen, wird nicht übernommen. Weiters ist zu beachten, daß aufgrund von falschen Informationen und Angaben seitens des Kundens/Patienten ebenfalls keine Haftung übernommen werden kann.
11. Erreichbarkeit
Sie erreichen Ihre Therapeutin entweder per Mail oder telefonisch. Bei telefonischer Kontaktaufnahme beachten Sie bitte die hier angegebenen Zeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 17:00
12. Gerichtsstand
Für den abgeschlossenen Behandlungsvertrag basierend auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Gericht für den Berufssitz in
Wien.
Es kommt das österreichische Recht zur Anwendung.
Impressum
Information gemäß §5 E-Commerce-Gesetz und Offenlegung gemäß §25 Mediengesetz:
Zuständige Behörde: MA15- Magistrat für Gesundheitsdienste der Stadt Wien
Dienstanbieter und Medieninhaber: Nadja Chytilek
Berufsspezifische Dienstleistung: Physiotherapie
Praxis Name: Physiolounge
Anschrift: Saarplatz 11/1/2A, 1190 Wien
Telefon: +43 699 113 00 972
Email: work@physiolounge.at
Internet: www.physiolounge.at
Registrierung nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz: Nadja Chytilek, 19-GBR-182668
Registrierung
§15 Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl., Nr. 87/2016,
idgF.
Die Tätigkeit unterliegt dem MTD-Gesetz (BGBINr. 460/1992) idgF.
Gestaltung, Text und Wartung: Nadja Chytilek
Vektorbilder: folgt
Bilder: folgt
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